
Schülerparlament
Schülerparlament
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1. Was ist das Schülerparlament? |
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Das Schülerparlament gewährleistet das Mitspracherecht und die Mitverantwortung der Schülerschaft an unserer Schule. Es ist ein Gremium, in dem Schüler zusammen mit der Parlamentsleitung der Frage nachgehen, was sie gemeinsam zu einem guten Klima und positiven Veränderungen an unserer Schule beitragen können. Im Rahmen des Schülerparlaments können die Schüler: |
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2. Parlamentsmitglieder |
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Jede Klasse wählt bis zu den Herbstferien ein Parlamentsmitglied. Dieser verpflichtet sich während eines Jahres regelmässig an den Sitzungen des Schülerparlaments teilzunehmen. Ebenfalls wählt die Klasse einen Stellvertreter, welcher das Parlamentsmitglied bei Abwesenheit vertritt.  |
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3. Sitzungen |
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Das Schülerparlament trifft sich in der Regel einmal im Monat für zwei Lektionen inklusive Mittagessen. Die Sitzungstermine werden quartalsweise durch die Parlamentsleitung festgelegt und veröffentlicht. Die offiziellen Einladungen mit Traktanden erhalten die Parlamentsmitglieder eine Woche vor dem Sitzungsdatum durch die Parlamentsleitung. In dringenden Fällen können Sitzungen jedoch auch kurzfristig durch die Parlamentsleitung einberufen oder von den Parlamentsmitgliedern schriftlich gefordert werden.  |
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4. Â Â Â Â Â Â Â Aufgaben und Kompetenzen |
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Das Schülerparlament hat Vermittlungsfunktion zwischen Schülerschaft und Lehrerschaft. In dieser Funktion ergeben sich folgende Rechte und Pflichten: |
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4.1.Aufgaben und Pflichten der Parlamentsmitglieder |
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Die Parlamentsmitglieder fungieren als Kommunikationsglied zwischen der eigenen Klasse und dem Schülerparlament. Anliegen, Wünsche und Problemstellungen aus der Klasse oder einzelnen Schülern können durch ihn an den Parlamentssitzungen traktandiert werden. Informationen aus dem Schülerparlament bringt er während den Klassenstunden an seine Klassenkameraden zurück. Das Parlamentsmitglied besucht regelmässig die Parlamentssitzungen. Allfällige Absenzen sollten möglichst früh der Parlamentsleitung, der Klasse und dem Stellvertreter gemeldet werden. Die Parlamentsmitglieder sind selber dafür verantwortlich, dass der Stellvertreter von der Abwesenheit erfährt und somit zu der Parlamentssitzung erscheinen kann. Die Parlamentsmitglieder verpflichten sich die Parlamentsregeln einzuhalten. |
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4.2.Aufgaben und Pflichten der Parlamentsleitung |
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Die Parlamentsleitung ist verantwortlich für die Organisation und die Leitung der Parlamentsitzungen und halten diese durch das Verfassen eines Protokolls dokumentarisch fest. Die Parlamentsleitung fungiert als Bindeglied zwischen dem Lehrerkonvent und dem Schülerparlament. Der Lehrerkonvent wird regelmäßig über die Tätigkeiten des Schülerparlaments. |
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4.3.Aufgaben und Pflichten der Klassenlehrpersonen |
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Die Klassenlehrpersonen fungieren in einer Coaching-Funktion und unterstützen ihr Parlamentsmitglied in der Organisation und Durchführung des Informationsflusses zwischen dem Schülerparlament und der Klasse während der Klassenstunde. Sie sind verantwortlich für die Wahl des Parlamentmitglieds. Bei disziplinarischen Schwierigkeiten trägt die Mitverantwortung und kontrolliert ebenfalls die Absenzen.  |
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5. Abläufe und Organisatorisches |
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5.1. Vorbereitungen auf eine Sitzung |
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Die Parlamentsmitglieder sammeln in ihren Klassen allfällige Themen und notieren sie auf dem Traktandenformular. Diese übergeben sie mindestens zwei Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin an die Parlamentsleitung. |
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5.2. Vernetzung/Informationsfluss mit den Klassen |
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Einladungen mit Traktandenlisten und Protokolle werden via Klassenlehrpersonen an die Parlamentsmitglieder weiter gegeben. Diese dienen als Beleg, was diskutiert und beantragt wurde und zur Orientierung der Klassenkameraden in den Klassenstunden. |
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5.3. Verhalten während einer Sitzung |
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Die Parlamentsmitglieder orientieren sich während einer Parlamentssitzung an der Parlamentsleitung. Diese leitet die gesamte Sitzung. Während einer Sitzung gelten die allgemein bekannten Gesprächs-und Höflichkeitsregeln.  |
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6. Themen des Parlaments |
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Anhand der Traktandenformulare stellt die Parlamentsleitung die jeweilige Traktandenliste zusammen. Es können nur Themen auf Schülerebene behandelt werden. Schulgesetze und Verordnungen können nicht durch ein Schülerparlament verändert werden. |
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7. Entschädigung/ Diplom |
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Am Ende des Schuljahres veranstaltet die Parlamentsleitung zusammen mit dem Schülerparlament einen Ausflug zulasten der Schule. Die Parlamentsmitglieder erhalten zudem einen Vermerk im Zeugnis zur Bestätigung ihrer Teilnahme im Schülerparlament. |

