Hausordnung Rotacker
AÂ Â Â Aufenthaltsort in der Zehnuhrpause
In der grossen Pause sind alle Schülerinnen und Schüler im Freien.
Das WC im Parterre ist in der Pause benutzbar, ist aber kein Aufenthaltsort.
Herumtoben, Rennen, Kämpfen, Schreien und Lärmen, Ball- und Bewegungsspiele finden nur draussen statt.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Pausen nicht vom Schulhausareal entfernen.
Die Sekundarschülerinnen und -Schüler müssen auf die Primarschülerinnen und - Schüler Rücksicht nehmen.
B   Aufenthalt in den Schulhausgängen
Schülerinnen und Schüler, die sich während der Unterrichtszeit in den Gängen aufhalten, verhalten sich so ruhig, dass andere ungestört arbeiten können.
In der Zehnuhrpause gilt eine spezielle Regelung (siehe Punkt A)
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, störende Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer zu schicken, oder - wenn nötig - nach draussen zu verweisen.
Nötige Massnahmen werden in der Klasse besprochen und unter Verantwortung der Lehrkraft durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich grundsätzlich auf jenem Stockwerk aufhalten, wo sich ihr Klassen-oder Unterrichtszimmer befindet. Gang und WC im 2. Stock sind für die Primarschule reserviert.
C   Benützung der Eingänge und Ausgänge
Von 7.15 bis 22.00 Uhr sind die Ein- und Ausgänge offen.
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D   Pausenplätze und Sportanlagen
Den Schülerinnen und Schüler steht in den Pausen das gesamte Schulhausareal zur Verfügung. Für die Primarschülerinnen und -schüler ist der vordere untere Pausenplatz reserviert.
Der Rasenplatz darf nur betreten werden, wenn er von den Hauswarten freigegeben ist (siehe Schild).
Schneeballwerfen ist nur auf dem Platz hinter der Turnhalle erlaubt.
Das Schneeballwerfen gegen Gebäude ist verboten. Der Pausenplatz Ost ist schneeballfrei!
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E   Aufenthalt in den Turnhallen-Gebäuden
Der Aufenthalt in den Turnhallen-Gebäuden ist nur mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrperson erlaubt.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Turnunterricht teilnehmen können, sind unter Aufsicht der Lehrperson.
FÂ Â Â Velo-Ordnung
Alle Schülerinnen und Schüler, die in Liestal wohnen, dürfen das Velo benützen, ohne Einschränkungen betreffend Distanz Wohnort - Schulhaus.
Wohnen sie ausserhalb von Liestal (inkl. der Nebenhöfe von Liestal), dürfen sie auch das Mofa benützen.
Die Eltern tragen die Verantwortung und bestätigen, ob ihr Kind den Schulweg mit Velo oder Mofa zurücklegen darf.
Velos und Mofas, die für den Schulweg benützt werden, sind auf die zugewiesenen «Parkplätze» zu stellen.
Zuteilung:    Klassen a → Velosektor A
Klassen b → Velosektor B
etc.
Velos oder Mofas, die nur in Ausnahmefällen (Besichtigungen, Schwimmbad, etc.) benützt werden, sind vor der alten Turnhalle abzustellen.
GÂ Â Â Verhalten
Die Schülerinnen und Schüler kommen in angemessener Kleidung in die Schule. Der Konvent beschliesst die Details.
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Wer persönliche Wertgegenstände (Musikgeräte, Taschenrechner, Handy, ...) in die Schule mitbringt trägt die Verantwortung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl selber. Die Schule übernimmt keine Haftung.
Während der Unterrichtsstunden müssen Mobiltelefone und Musikgeräte der Schüler/innen ausgeschaltet sein und dürfen nicht verwendet werden. Erfolgen Störungen durch Mobiltelefone oder Musikgeräte, kann die Lehrkraft das Gerät z.H. der Eltern einziehen.
Bei der Benutzung von Computer und Internet gilt, dass keine Inhalte herunter geladen, verbreitet oder gespeichert werden dürfen, die gegen die Menschenwürde verstossen, rassistischen oder pornografischen Inhalt haben oder zur Gewalt aufrufen.
Wer e-Mail absendet, Websites produziert oder an Chats oder Diskussionen teilnimmt, beachtet den üblichen Anstand. Anonyme Mails sowie Äusserungen die dem Ruf der Schule schaden, beleidigen oder verleumden dürfen nicht abgeschickt werden.
Die Benutzung von Rollschuhen, Skateboards und ähnlichen Geräten ist in den Schulgebäuden nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können die Geräte eingezogen werden.
HÂ Â Â Raucherordnung
Innerhalb des gesamten Schulareals (Schulräume, -plätze und Umgebung in Sichtweite des Schulhauses) sowie bei Schulanlässen, die ausserhalb des Schulareals stattfinden, sind den Schülerinnen und Schülern das Rauchen und das Trinken von alkoholischen Getränken untersagt.
Bei Missachtung des Rauchverbots werden folgende Massnahmen ergriffen:
Erste festgestellte Übertretung
Schriftliche Mitteilung an Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kopie an die Klassenlehrperson und an die Schulleitung.
Zweite festgestellte Übertretung
Schriftliche Mitteilung an Eltern/Erziehungsberechtigte mit Bussenverfügung von
Fr. 20.00 und Information an die Klassenlehrperson und an die Schulleitung.
Dritte festgestellte Übertretung
Ausschluss von gemeinsamen Klassenaktivitäten (Schul- oder Abschlussreise, Klassenlager, etc.) und Bussenverfügung von Fr. 50.00.
Schriftliche Meldung an die Klassenlehrperson und an die Schulleitung.
==>    Das Bussengeld wird der Stiftung für krebskranke Kinder einbezahlt.
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